Miete

Die Schweizer sind ein Volk von Mietern. Kein Wunder also, dass Fragen der Miete heute allgegenwärtig sind. Dabei stellt das geltende Mietrecht mit seiner hohen Regelungsdichte und Tendenz zum Formalistischen besonders hohe Anforderungen. Unsicherheiten können zu Beginn des Mietverhältnisses mit dem Festhalten von Mängeln des Mietobjekts in richtiger Form und Frist beginnen. Sie enden spätestens bei der Kündigung eines Mietverhältnisses.

Wir sind in der Lage, sowohl Vermieter und Verwaltungen als auch Mieterinnen und Mieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten zu beraten.

Unsere Dienstleistungen

  • Gestaltung von Mietverträgen
  • Unterstützung bei Übernahme und Abgabe von Mietobjekten
  • Vertretung in Schlichtungsverfahren und Mietgerichtsverfahren
  • Überprüfung der Richtigkeit von Mietzinserhöhungen
  • Kontrolle von Nebenkostenabrechnungen
  • Vorgehensweise bei Mängeln der Mietsache
  • Hinterlegung von Mietzinsen
  • Beratung bei Kündigungen
  • Anfechtung von Kündigungen
  • Erstreckung des Mietverhältnisses